Krankenkassen

Krankenversicherung und Krankenkassen

Die Krankenversicherung ist Teil des Gesundheitssystems und auch des Sozialversicherungswesens. Die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse oder der Vertrag mit einer Krankenversicherung ist entweder gesetzlich verpflichtend (Pflichtversicherung) oder freiwillig abschließbar (Individualversicherung).

Den Bürgern in Deutschland stehen die zwei Gruppen von Krankenkassen zur Verfügung: die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die Privaten Krankenversicherungen (PKV).

Der weitaus größte Teil der Bevölkerung - mit rund 90 % - ist in der GKV versichert. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gehört zum deutschen Gesundheitssystem und ist eine Pflichtversicherung für alle Personen, die nicht als versicherungsfrei gelten oder anderweitig abgesichert sind. Dies ist abhängig von der Einkommenspflichtgrenze: Liegt das Einkommen darunter, ist die Mitgliedschaft verpflichtend. Liegt es darüber, ist die Mitgliedschaft freiwillig. Ebenso sind Selbständige und Beamte nicht zu einer Mitgliedschaft verpflichtet. Diese Krankenkassen werden je nach der Art der Träger in verschiedene Kassenarten gegliedert:

Primärkassen: Eine Primärkasse ist in Deutschland eine Krankenkasse der gesetzlichen Krankenversicherung. Es existieren folgende Arten von Primärkassen: die Ortskrankenkassen (AOKn), die Betriebskrankenkassen (BKKn), die Innungskrankenkassen (IKKn), die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLG) und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS).

Ersatzkassen: Die zweitgrößte Gruppe bilden die Ersatzkassen, wozu derzeit gehören: die Barmer, die Techniker Krankenkasse (TK), die DAK-Gesundheit, die KKH Kaufmännische Krankenkasse und die HKK Handelskrankenkasse. Diese Kassen bilden die » Mitgliedskassen des vdek (Verband der Ersatzkassen e.V.)

Spezialkassen: erwähnt sei auch eine kleine Gruppe von Krankenkassen, die so genannten Spezialkassen, zu der z. B. die See-Krankenkasse, die Knappschaft (für Bergleute) und die landwirtschaftlichen Krankenkassen gehören.

Private Krankenkassen: Private Krankenversicherungen (PKV) sind privatwirtschaftliche Unternehmen, die Krankenversicherungen anbieten. Das Versicherungsverhältnis kommt anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht kraft Gesetzes, sondern durch privatrechtlichen Vertrag zustande. Trotz der rechtlichen und organisatorischen Unterschiede zu den gesetzlichen Krankenkassen werden die privaten Versicherer umgangssprachlich auch » private Krankenkassen genannt. » Liste deutscher privater Krankenversicherer


Die Primärkassen bilden heute zusammen mit den Ersatzkassen die Gesetzliche Krankenversicherung nach SGB V. Nützliche Links: